EEG-Umlage: Bundesrat billigt Entlastung der Stromkunden

25 Mai
EEG-Umlage: Bundesrat billigt Entlastung der Stromkunden

Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss zur vorzeitigen Absenkung der so genannten EEG-Umlage gebilligt. Damit werden Stromkundinnen und -kunden schneller als ursprünglich geplant von den aktuell stark gestiegenen Energiepreisen entlastet.

Entlastungen wegen gestiegener Energiepreise

Die Ampel-Koalition hatte sich wegen der hohen Energiepreise am 23. Februar darauf geeinigt, die EEG-Umlage vorzeitig abzuschaffen. Ursprünglich sollte sie erst zum 1. Januar 2023 gestrichen werden.  Nun sinkt die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh. Eine vierköpfige Familie wird dadurch im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet, heißt es in der Gesetzesbegründung. Stromanbieter sind dazu verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben. Die Ausfälle der Unternehmen betragen rund 6,6 Milliarden Euro und werden vom Bund erstattet.

EEG-Umlage zur Finanzierung von Ökostrom

Die EEG- bzw. Ökostrom-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt. Sie diente dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren und wurde bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben. Im Januar 2022 sank sie auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde – dies war der niedrigste Stand seit zehn Jahren.

 

Artikel lesen

Weitere Aktuelles-Beiträge

19 Mai
Urteil: Abwassergebühren in NRW zu hoch

Ein Urteil, dessen Folgen für Nordrhein-Westfalen (NRW) noch nicht ganz klar sind. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied, dass eine Kommune falsch kalkuliert hat – dies betrifft wohl mehrere Kommunen.

Artikel lesen
12 Mai
Geplatzter Kaufvertrag: Schadenersatzansprüche umfassen Maklerprovision

Hat der Verkäufer einer Immobilie sich eine Pflichtverletzung zuschulden kommen lassen, woraufhin der Käufer vom Kaufvertrag zurücktritt, kann der Käufer die bereits gezahlte Maklerprovision sowie die von ihm entrichtete Grunderwerbssteuer als Schadenersatz einfordern. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Artikel lesen